Sichtschutz

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Sichtschutz

Bei einem Sichtschutz handelt es sich um eine Option um sich selbst vor Blicken anderer zu schützen. Der Sichtschutz wird gerne eingesetzt um sein Grundstück so abzuschirmen, dass niemand einen Blick hineinwerfen kann. Dabei kann auch schon eine Hecke als Sichtschutz fungieren. Durch den Sichtschutz wird es demnach möglich, die eigene Privatsphäre gewährleisten zu können.


Was steht im Nachbarschaftsrecht zum Thema Sichtschutz?

Es ist nicht im Nachbarschaftsrecht vorgeschrieben, welche Art von Sichtschutz man für seinen eigenen Garten wählen darf. Allerdings können die Vorschriften diesbezüglich innerhalb der Bundesländer auch stark variieren. Deshalb sollte man sich bei den örtlichen Gemeinden zunächst darüber erkundigen, welche Form von Sichtschutz man einsetzen darf, damit man diese später nicht wieder entfernen muss. Beim Sichtschutz wird zwischen lebendigen und toten Einfriedungen unterschieden.

Die lebendigen Einfriedungen könnten Hecken oder Bäume sein, während es sich bei den toten Einfriedungen um eine Mauer handeln könnte. Der Sichtschutz darf generell eine Höhe von 180 Zentimetern nicht überschreiten. Dabei muss man beim Anbringen des Sichtschutzes auch einen Abstand von mindestens 50 cm zum Nachbarschaftsgrundstück einhalten.

Für das Errichten eines Sichtschutzes muss man nicht das Bauordnungsamt kontaktieren, es ist aber immer sinnvoll den Nachbarn vorher zu informieren um an dieser Stelle Streitigkeiten vorbeugen zu können. Selbst wenn man Bäume pflanzen möchte, ist hier ein Abstand von 6 Metern zum Nebengrundstück vorgeschrieben. Der Nachbar muss vor dem Anbringen des Sichtschutzes auch seine Erlaubnis dazu geben. In manchen Wohngegenden muss man sich an dem Gesamtbild der Nachbarschaft anpassen, wenn man einen Sichtschutz errichten möchte.


Arten von Sichtschutz

Der Sichtschutz selbst kann unterschiedlich gestaltet werden. Man kann eine Hecke oder Bäume pflanzen oder man setzt Zäune die durch textile Bespannungen dann den Schutz vor Blicken gewährleisten. Ebenso kann man auch einfach eine Kunsthecke verwenden, die den Vorteil hat dass sie zwar lebendig aussieht, aber viel pflegeleichter sein wird, als eine echte Hecke. Zudem ist sie gegen Sonnenlicht oder Schimmel immun.

Auf dem Markt kann man auch Sichtschutzzäune kaufen, die bis zu 2,10 m hoch sind. Diese darf man aber nicht an Privatgeländen anbringen, da dort nur eine Höhe von 1,70  erlaubt ist.


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